Das Ubbelohde-Haus in Goßfelden ist ein ganz besonderer Ort in der Gemeinde Lahntal und im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Vor über 100 Jahren haben Hanna und Otto Ubbelohde ihr Haus in der Lahnaue gebaut. Die Gärten, die sie rundherum anlegten, sind seither zu einer reizvollen Parklandschaft mit verschiedenen
Gartenräumen und altem Baumbestand geworden.
Das Haus und der künstlerische Nachlass wurden Anfang der 1990er Jahre in die Verantwortung der Otto-Ubbelohde-Stiftung übergeben, und 1999 konnte das Atelier als Museum eröffnet werden. Seither erlauben die Atmosphäre des Hauses und der umgebenden Gärten einen Blick in die Zeit der Jahrhundertwende, aber auch auf Otto Ubbelohdes vielfältiges künstlerisches Werk.
Zur Ausstattung des Atelier- und Wohnraums mit Ubbelohdes Gemälden kommen wechselnde kleine Ausstellungen, die immer wieder neue Blicke auf das Schaffen des Malers ermöglichen. Eine besondere
Bedeutung kommt den 450 Federzeichnungen zu den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm zu. Sie stehen seit 2017 auf der Liste der national wertvollen Kulturgüter.
Auch wenn die sonntägliche Öffnung des Museums und die Pflege der Gärten weitgehend ehrenamtlich geleistet werden, bleibt die Erhaltung von Haus und Garten doch eine stetige
Herausforderung.
Um die Otto-Ubbelohde-Stiftung auch in der öffentlichen Wahrnehmung zu unterstützen, wurde am 12. Juni 2024 der Förderkreis Ubbelohde e.V. gegründet. Er sieht seine Aufgabe darin,
Weitere Unterstützer sind im Förderkreis herzlich willkommen.
Wenn Sie Mitglied des Förderkreis Ubbelohde e.V. werden wollen, schreiben Sie bitte eine Mail an foerderkreis-ubbelohde@t-online.de
oder rufen den Vorsitzenden Manfred Apell unter Telefon 06420/839739 an.
Wir schicken Ihnen gern unser Aufnahmeformular zu, es ist auch weiter unten auf dieser Seite abrufbar. Die gültige Satzung finden Sie ebenfalls an dieser Stelle.
Sie können die Arbeit des Förderkreises auch mit einer Spende unterstützen. Der Förderkreis Ubbelohde e.V. ist als gemeinnütziger Verein durch das Finanzamt Marburg-Biedenkopf anerkannt.
Entsprechend erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung vorlegen können.